Offenlegung § 26 BWG zurück
Gemäß § 26 BWG haben Kreditinstitute zumindest einmal jährlich Informationen über ihre Organisationsstruktur, ihr Risikomanagement und ihre Risikokapitalsituation offenzulegen. Die Offenlegung der Informationen erfolgt mittels Internet. Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung der Daten bildet die Offenlegungsverordnung (OffV), BGBl. II, Nr. 375/2006).
Risikomanagement für einzelne Risikokategorien (§ 2 Z 1 bis 4 und § 5 Z 1 OffV)
Die Raiffeisen Bankengruppe Tirol
Die Raiffeisen Bankengruppe (RBG) Österreich ist die größte Bankengruppe Österreichs mit rund 560 lokal tätigen Raiffeisenbanken, acht regional tätigen Landesbanken und der Raiffeisen Zentralbank Österreich AG in Wien als Spitzeninstitut. Rund 1,7 Millionen Österreicher sind Mitglieder und damit Miteigentümer von Raiffeisenbanken.
Die Raiffeisenbanken sind als selbständige Kreditinstitute im genossenschaftlichen Verbund den Grundsätzen der Subsidiarität, der Solidarität und der Regionalität verpflichtet.
Auf Landesebene werden Modelle, Systeme und Verfahren im Rahmen des Risikomanagements entwickelt und einheitlich angewandt.
Zur Sicherung der anvertrauten Kundengelder und der Fortbestandssicherung haben sich die Raiffeisenbanken der RBG Tirol in mehreren Einrichtungen zusammengeschlossen:
Solidaritätsverein der Tiroler Raiffeisen-Geldorganisation
Die Raiffeisenbanken der RBG Tirol haben gemeinsam mit der Raiffeisen-Landesbank Tirol AG einen Solidaritätsverein eingerichtet, der durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Vereinsmitglieder Hilfestellung erhalten.
Einlagensicherungseinrichtungen der RBG Österreich
Die Mitgliedsinstitute der RBG Tirol sind gemeinsam über die Raiffeisen-Einlagensicherung Tirol eGen Mitglied der Österreichischen Raiffeisen-Einlagensicherung eGen. Diese Einlagensicherungsgenossenschaft stellt die Haftungseinrichtung für die gesamte Raiffeisen Bankengruppe gemäß §§ 93, 93a und 93b BWG dar.
Zum Zwecke der Einlagensicherung ist in der RBG Österreich ein entsprechendes Früherkennungssystem implementiert, das basierend auf einem umfassenden Meldewesen über Ertrags- und Risikoentwicklung seitens aller Mitgliedsinstitute laufende Analysen und Beobachtungen durchführt.
Aufgrund der Größenstruktur der Raiffeisenbanken und der beschriebenen Einbettung in die Raiffeisen Bankengruppe (Sicherungseinrichtungen, gemeinsame Modelle, Systeme und Verfahren) nehmen die Institute der RBG Tirol das vom Bankwesengesetz vorgesehene Prinzip der Angemessenheit in Anspruch.
Risikomanagement der Raiffeisenbanken in der RBG Tirol
Risikostrategie
Das Ziel der risikostrategischen Überlegungen ist die permanente Sicherstellung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbank und damit die Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein angemessenes Jahresergebnis eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern.
Die Raiffeisenbanken sind grundsätzlich von einem kontrollierten Umgang mit den bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken geprägt. Dies bedeutet auch, dass bei intransparenter, unüberschaubarer Risikolage dem Vorsichtsprinzip der Vorzug gegeben wird und nur Risiken eingegangen werden, die auch beurteilt werden können.
Der Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder Produkte geht grundsätzlich eine adäquate Analyse der geschäftsspezifischen Risiken voraus.
Schließlich haben die Raiffeisenbanken auch den genossenschaftlichen Förderauftrag sowie die regionale Verankerung zu berücksichtigen.
In jedem Fall ist die Risikostrategie ein integraler Bestandteil der Gesamtbanksteuerung. Jede Raiffeisenbank hat eine schriftlich ausformulierte, mittelfristige Risikostrategie, die die Grundhaltung der Raiffeisenbank im Umgang mit Risiken festlegt. In der Risikostrategie sind im Sinne einer umfassenden Steuerung des Kreditinstitutes maximale Grenzen für die Risikobelastung festgelegt.
Die Geschäftsleiter der Raiffeisenbanken sind gemäß Bankwesengesetz für die Umsetzung der Risikostrategie und des Risikomanagements verantwortlich. Der professionelle Umgang mit Risiken bildet eine Kernaufgabe des Managements eines Kreditinstitutes.
Die wesentlichen Risiken und die Entwicklung der Risikotragfähigkeit der Raiffeisenbanken werden vierteljährlich in einem Risikobericht dargestellt.
Die Risikosteuerung erfolgt anhand der vorliegenden Risikoberichte oder anlassbezogen.
Die Limitierung des Gesamtbankrisikos erfolgt durch Festlegung einer maximalen Risikobelastung in Prozent der Risikotragfähigkeit auf Gesamtbankebene. Ein Teil des internen Kapitals wird für nicht quantifizierbare Risiken vorgehalten. Die maximale Höhe der Ausnutzung der Risikotragfähigkeit wird laufend überwacht.
Organisatorischer Aufbau
Die Aufbau- und Ablauforganisation ist derart organisiert, dass Interessenskonflikte möglichst vermieden werden. Raiffeisenbanken mit einem Eigenmittelerfordernis von über EUR 30 Mio. haben die Vorgaben der FMA-Mindeststandards für das Kreditgeschäft umgesetzt, Raiffeisenbanken mit einem unter EUR 30 Mio. liegenden Eigenmittelerfordernis wenden diese Standards sinngemäß an.
Durch regelmäßige Ausbildungsmaßnahmen wird die Qualifikation der Mitarbeiter sichergestellt.
Sämtliche für das Risikomanagement erforderlichen Anweisungen und Richtlinien liegen den betreffenden Mitarbeitern sorgfältig dokumentiert in Handbüchern vor.
Die verwendeten Modelle, Systeme und Verfahren werden regelmäßig überprüft und laufend überwacht, wobei der Innenrevision der Raiffeisenbanken eine essentielle Funktion zukommt.
Die wesentlichsten Risiken der RBG
Kredit-/Adressrisiko
Das Kredit-/Adressrisiko ist jenes Risiko, das durch den Ausfall eines Kunden oder die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch einen Vertragspartner entsteht. Das Kredit-/Adressrisiko wird bei Kontrahenten, Banken, Ländern und Konzentrationen (insbesondere bei Fremdwährungsgeschäften) ermittelt. Für die Beurteilung der Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten wird von den Raiffeisenbanken das bundeseinheitliche Raiffeisen-Rating- und Sicherheiten-System herangezogen. Die Risikomessung erfolgt für den Normal- und den Problemfall und spiegelt das Portfolio der Raiffeisenbank wider.
Konzentrationsrisiko
Das Konzentrationsrisiko liegt in möglichen nachteiligen Folgen, die sich aus Konzentrationen oder Wechselwirkungen gleich- und verschiedenartiger Risikofaktoren oder -arten ergeben können. Die Beobachtung der relevanten Konzentrationsrisiken erfolgt grundsätzlich aufgrund der vorhandenen Sicherungseinrichtungen auf Ebene der RBG Tirol.
Sonstige, nur schwer bzw. gar nicht quantifizierbare Risiken werden im Falle der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse berücksichtigt.
Es wird für die Berechnung des operationellen Risikos der Basisindikatoransatz gemäß § 22 j BWG angewandt.
Hinsichtlich der weiteren gemäß § 4 Z 1 OffV zu veröffentlichenden Angaben (sektorintern emittierte Eigenmittelbestandteile) wird die Ausnahmebestimmung gemäß § 26 Abs 5 Z 1 BWG in Anspruch genommen.
8 % der gewichteten Forderungsbeträge (§ 5 Z 2 OffV)
Der Betrag von 8 % der gewichteten Forderungsbeträge in Höhe von 8.878.353,64 €, setzt sich wie folgt zusammen:
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Forderungsklasse des Kreditrisiko- Standardansatzes gem. § 22a Abs 4 BWG
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8 % Mindesteigenmittelerfordernis der risikogewichteten
Bemessungsgrundlage |
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Forderungen an Zentralstaaten und Zentralbanken
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146.180,23
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Forderungen an regionale Gebietskörperschaften
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369,95
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Forderungen an Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen ohne Erwerbscharakter im Besitz von Körperschaften
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2.359,14
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Forderungen an multilaterale Entwicklungsbanken
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2.804,84
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Forderungen an internationale Organisationen
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Forderungen an Institute
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1.566.744,73
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Forderungen an Unternehmen
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2.568.254,88
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Retail-Forderungen
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3.264.260,75
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Durch Immobilien besicherte Forderungen
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Überfällige Forderungen
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465.524,01
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Forderungen mit hohem Risiko
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Forderungen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen
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482,77
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Verbriefungspositionen
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Kurzfristige Forderungen an Institute und Unternehmen
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Forderungen in Form von Investmentfondsanteilen
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Sonstige Posten
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861.372,34
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Summe
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8.878.353,64
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Das gesamte Mindesteigenmittelerfordernis stellt sich wie folgt dar (§ 5 Z 4 - 5 OffV):
Kontrahentenausfallrisiko (§ 6 OffV)
Es werden hinsichtlich der offenzulegenden Angaben gemäß § 6 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß § 26 BWG in Anspruch genommen.
Es werden hinsichtlich der offen zu legenden Angaben gemäß § 7 Abs 1 Z 3 bis 8 Offenlegungs-VO, BGBl. II Nr. 375/2006, die Ausnahmebestimmungen gemäß § 26 BWG in Anspruch genommen."
Darstellung der Entwicklung der Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen (§ 7 Abs 1 Z 9 OffV) sowie der vorgenommenen Wertaufholungen Direktabschreibungen (§ 7 Abs 3 OffV)
Für erkennbare Risiken bei Kreditnehmern wurden Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Für einzelne Gruppen von Risikopositionen wurden gruppenweise Einzelwertberichtigungen angesetzt.
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Text
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Stand 1.1.10
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Zuweisung
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Auflösung
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Stand 31.12.10
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Einzelwertberichtigungen
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2.545.286,54
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668.230,28
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581.488,09
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2.632.028,73
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Gruppenweise Einzelwertberichtigungen
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86.294,00
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33.402,00
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0,00
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119.696,00
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Rückstellungen
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200.000,00
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0,00
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0,00
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200.000,00
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